TIPP
Kostenübernahme
Wenn bei Ihrem Kind eine Teilleistungsstörung (Lese-Rechtschreibstörung (LRS) oder Rechenstörung (Dyskalkulie) diagnostiziert wurde, ist eine Kostenübernahme übe das Jugendamt möglich. Kontaktieren Sie mich bei Fragen zum Ablauf gerne.
Weitere mögliche Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht, es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen. In dem Fall ist eine Kostenübernahme möglich.
Falls Sie privat versichert sind und Leistungen, die durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie erbracht werden, inkludiert sind, ist auch eine Erstattung/Teilerstattung der Kosten durch Ihre private Krankenkasse möglich.
Bitte kontaktieren Sie mich bei Fragen zur Kostenübernahme vorab gerne telefonisch oder per Mail.